Taxi München Online - Informationen über Kindersitze in Taxis
Taxi München Online
Informationen über Kindersitze in Taxis.
Sehr geehrter Kunde.
Neben der allgemeinen Gurtpflicht schreibt § 21 Straßenverkehrsordnung (StVO) auch vor, dass Kinder bis zu 12 Jahren nur mit einem speziellen Kindersitz mitgenommen werden dürfen. Grund hierfür ist die geringere Körpergröße von Kindern in diesem Alter. Der Kindersitz bewirkt, dass der Sicherheitsgurt nicht am Hals des Kindes, sondern an seiner Schulter vorbei verläuft. Ohne den erhöhten Sitz, kann der Sicherheitsgurt für Kinder bei Unfällen zu einer tödlichen Falle werden.
Gemäß § 21a Absatz 1a STVO müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr speziell mit genehmigten Rückhaltesystemen abgesichert werden. Die Kindersicherungspflicht gilt übrigens nicht nur für die Eltern, sondern für alle Erwachsenen, die Kinder auch nur gelegentlich mitnehmen, wie beispielsweise die Großeltern oder der Nachbar.
Eine mitführpflicht für Kindersitze in Taxen besteht nicht, geben Sie deshalb bei Ihrer Bestellung mit an ob Kindersitze benötigt werden.
Auf Bestellung führt Taxi München Online Kindersitze aller Klassen und Babyschalen kostenlos für Sie mit.
Kindersitzklasse
Gewicht des Kindes
Geschätztes Alter
Babyschale
bis 10 kg
bis ca. 9
Monate
Klasse I
9 bis 18 kg
ca. 8 Monate bis ca. 4
Jahre
Klasse II
15 bis 25 kg
ca. 3,5 bis ca. 7
Jahre
Klasse III
22 bis 36 kg
ca. 6 bis ca. 12
Jahre
Babyschalen dürfen nur rückwärtsgerichtet, entgegen der Fahrtrichtung angebracht werden. Kindersitze der Gewichtsklasse I sind in oder gegen die Fahrtrichtung, Sitze der Klassen II meistens in Fahrtrichtung und Kindersitze
der Klasse III ausschließlich in Fahrtrichtung einzubauen. Erst Kinder ab 13 Jahren oder Kinder, die größer als 150 cm sind, dürfen regulär mit dem Sicherheitsgurt
angeschnallt transportiert werden.
Kindersitzflyer.